Schulreifefeststellung für das Schuljahr 2024/25

Teil 1: Datenerfassung/Anmeldung:

In der Zeit von 13. November bis 24. November 2023 können alle Dokumente (in Kopie) und das Anmeldeblatt VS an die Schule geschickt bzw. in der Lorenz-Mandl-Gasse 58 im Erdgeschoß in die Urne "EINSCHREIBUNG" abgegeben werden.
Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet noch KEINE Schulplatzzusage! Sie benötigen dafür KEINEN Termin!

Teil 2: Schulreifefeststellung mit Ihrem Kind:

Wenn Sie von der Bildungsdirektion einen Brief mit der Zusage für unsere Schule bekommen, rufen Sie bitte zu folgenden Zeiten an und vereinbaren einen Termin:

                                       Mo, Mi, Fr: 12.00 - 15.30 
                                             Di, Do:   7.00 - 11.00  

Frau Michaela Salwey
Telefonnummer: 01/4000 56 27 02
 

Wichtige Informationen über Dokumente zu Teil 1

 
BITTE füllen sie das ANMELDEBLATT VS gut LESERLICH aus!
Das Anmeldeblatt und alle erforderlichen Kopien können Sie uns per Post schicken,
oder in der Aula Eingang 58 in einem verschlossenen Kuvert abgeben:
 
  • Anmeldeblatt VS – erhalten Sie per Post von der Bildungsdirektion
  • Meldenachweis: Kopie der aktuellen Meldebestätigung
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises (oder Reisepass des Kindes)
  • Kopie der E- Card des Kindes
  • Genaue (!) Adresse des derzeit besuchten Kindergartens + bei Bedarf Unterlagen, die für die Beurteilung des Entwicklungsstandes und der Kompetenzen des Kindes relevant sind
  • Einen Nachweis, dass beide Elternteile berufstätig sind (seit 12.12.18 ist lt. Magistratsabteilung 56 (Wiener Schulen) ist eine Bestätigung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers zur Einsicht vorzulegen
Wichtige Information zur Tagesbetreuung der Bildungsdirektion:
Der Unterricht, die Lernzeit (z.B. Üben, Hausaufgabenbetreuung), das Mittagessen und die Freizeit werden in einem pädagogisch sinnvollen Wechsel von Lehrer:innen und Freizeitpädagog:innen in verschränkter Abfolge geführt. Die verpflichtende Anwesenheit (Kernzeit) gilt bis zur 8. Unterrichtseinheit (Ausnahme Freitag). Die schulische Betreuung während der Kernzeit sowie das Mittagessen sind gratis. Nach Ende der Kernzeit ist die schulische Betreuung bis spätestens 17:30 Uhr kostenpflichtig möglich. Die Teilnahme an der Spätbetreuung erfolgt auf freiwilliger Basis